Bundesministerien können den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mit der Bergündung ablehnen, das Auskunftsbegehren würde die Regierungstätigkeit betreffen.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 03.11.2011(Az.: 7 C 3.11 und 7 C 4.11) klargestellt, dass die Bundesministerien zu den auskunftspflichtigen Stellen gehören.
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Dienstag, 8. November 2011
"Die Piraten, das sind wir künftig alle." Urteil des BVerwG zur Transparenz des Regierungshandelns.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die Öffentlichkeit nur am Rande bemerkte. Doch es könnte politische Transparenz zu mehr machen als bloß einer Modevokabel." (Tagesspiegel, 06.11.2011)
Bundesministerien können den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mit der Bergündung ablehnen, das Auskunftsbegehren würde die Regierungstätigkeit betreffen.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 03.11.2011(Az.: 7 C 3.11 und 7 C 4.11) klargestellt, dass die Bundesministerien zu den auskunftspflichtigen Stellen gehören.
Bundesministerien können den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mit der Bergündung ablehnen, das Auskunftsbegehren würde die Regierungstätigkeit betreffen.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 03.11.2011(Az.: 7 C 3.11 und 7 C 4.11) klargestellt, dass die Bundesministerien zu den auskunftspflichtigen Stellen gehören.
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