Mittwoch, 19. Oktober 2011

Wohnbebauung im Gerberviertel keinesfalls ausgeschlossen!

Es wird neuerdings wieder behauptet, die Bezirksregierung habe dem Planungsamt der Stadt "unmissverständlich mitgeteilt, dass aus baurechtlichen Gründen an diesem Standort keine weitere Wohnnutzung geschaffen werden könne" (Der Westen, 14.10.2011).
Diese Auffassung hatte der Stadtbaurat Dr. Bradtke unmittelbar vor der Stadtteilwerkstatt am 23. und 24.03.2007 in der Presse vertreten, aber auf der Stadtteilwerkstatt widerrufen und eingeräumt, dass eine Wohnbebauung keinesfalls ausgeschlossen sei (Unser Witten 2020 Stadtteilwerkstatt Herbede am 24.03.07, Protokoll).
Zu diesem Thema hatte der Bürgerkreis in einem Extrablatt ausführlich Stellung genommen:

>>> Extrablatt, 24.03.2007

1 Kommentar:

Bürgerkreis Herbede e.V. hat gesagt…

Der Altindustrielle Günter Lohmann-Hütte irrt, wenn er in der WAZ vom 15.10.2011 behauptet, dass bei den Überlegungen für eine attraktive Neubebauung des Quartiers um die ehem. Gerberschule in Herbede die Belange der in der Nachbarschaft ansässigen Betriebe keine Berücksichtigung gefunden hätten. Schon jetzt stehen in deutlich geringerem Abstand als die Flächen an der Gerberschule Wohnhäuser in der Nähe der Gewerbebetriebe. Auf diese Wohnnutzung müssen die Betriebe auch heute schon Rücksicht nehmen. Bereits im März 2007 hat die Umweltverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg zum Einen mitgeteilt, dass eine Wohnbebauung in der dortigen Gemengelage im bestehenden Planungsrecht bei Wahrung des Rücksichtnahmegebots zulässig ist und damit nicht zwangsläufig zu einer Betriebseinschränkung für die Gewerbebetriebe führen muss.
Zum Anderen hat der Bürgerkreis Herbede e. V. im Januar 2008 die Frage einer Wohnansiedlung gutachterlich untersuchen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Wohnbebauung an der Gerberstraße ist immissionsrechtlich zulässig und führt nicht zu Betriebsbeschränkungen bei den Gewerbebetrieben. Auch die Stadtverwaltung in Person des Stadtbaurats hat die grundsätzliche Vereinbarkeit von Wohnen und Gewerbe auf der Bürgerwerkstatt am 23.03.2007 bestätigt.
Wie eine solche Wohnbebauung oder eine Hotelnutzung (für die der immissionsrechtliche Schutzumfang geringer ist) realisiert werden und gleichzeitig die Gewerbestandorte gesichert bleiben können, ist letztlich eine Aufgabe, die durch eine intelligente Gebäudeplanung gelöst werden kann.

Benno Jacobi