Das letzte große Thema um Vorteilsnahme und Lüge stand bzw. steht im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Wulff.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser, widersprach nach heutigen Presseberichten der Auffassung, dass Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei und daher grundsätzlich keinen Anspruch auf den Ehrensold habe. Der Rücktritt sei «eindeutig aus politischen Gründen» erfolgt. Für den Fall, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit einem Strafbefehl enden sollte, gebe es aber eine «Veränderung der Grundlage», sagte Frankenhauser. (WestdeutscheZeitung, 23.02.2012).
Zu diesem Thema erreichte uns zu dem Post "Hans Herbert von Arnim, Aufsatz zur Vorteilsannahme Wulffs online abrufbar" der folgende:
Leserbrief
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Nachtrag
Erst wenige Wochen war Bundespräsident Christian Wulff im Amt, schrieb WeltOnline im Sommer 2011, da beklagte er bereits öffentlich das jämmerliche Image, das Politiker hierzulande genießen: Seinen Berufsstand begleite heute deutlich mehr Häme, Spott und Misstrauen als es früher der Fall gewesen sei, stellte das frisch gebackene Staatsoberhaupt im Sommer 2010 selbstkritisch fest. „Da ist wirklich viel zu tun, um die Gräben zu schließen, die es da gibt.“Nun, er hat viel getan - und die Gräben weiter vertieft. Im Umgangssprachlichen nennt man eine Person, die gerne mit ihren Taten und Fähigkeiten prahlt, tatsächlich aber kaum etwas Entsprechendes tut, Angeber, Großsprecher, Prahler, Aufschneider, Maulheld, Großmaul, Schwadroneur, Schaumschläger. Die Bürger haben diese Spezies in politischen Ämtern satt.
Quellen:
Schreiben an den CSU-Mann im Haushaltsausschuss vom 23.02.2012:
Sehr geehrter Herr Frankenhausen,
Ihren Ausführungen (s. heutige Presseartikel) zufolge sind Sie der Auffassung, Wulff sei aus politischen Gründen zurückgetreten.
Ihre Rechtsauffassung in Ehren! Hier stellt sich allerdings die Frage, woher Sie die Sicherheit nehmen, diese sei richtig und rechtens.
Meines Wissens haben Sie eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert und sind weder Jurist noch Staatsrechtler, so dass Ihre Ausführungen zum Fall Wulff einer rechtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten.
Von daher empfehle ich, den Aufsatz von Herrn Professor Hans-Herbert von Arnim in der "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra", 3/12, 15.02.2012" aufmerksam zu lesen:
Der aufschlußreiche Aufsatz von Herrn Professor Herbert von Arnim zur Frage der Vorteilsannahme durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ist online abrufbar:
Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?": Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra", 3/12, 15.02.2012
"Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500.000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB."
Eine Rückantwort von Ihnen ist nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
am 23.02.2012 an Herrn Frankenhausen