Da dieses Gesetz neue Denkansätze für die Stadtentwicklung beinhaltet, entstehen bei den Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern vor Ort vielfältige Fragen: Reicht nicht die Werbegemeinschaft aus? Was kann mit der ISG mehr erreichen werden? Gibt es schon Erfahrungen mit ISG´s? Was ist zu beachten, wenn eine ISG gegründet werden soll? Können sich die so genannten Trittbrettfahrer wieder ihrer wirtschaftlichen Verantwortung entziehen oder müssen sie die Maßnahmen anteilig mitfinanzieren? Welche kommunalen Vorgaben sind zu beachten? Wie werden die Maßnahmen refinanziert oder wer ist dafür in welchem Umfang verantwortlich? Soll die Stadt die ISG´s unterstützen? Was muss die Kommune beachten, wenn sie die Refinanzierung mittels einer Satzung sicherstellen will?
Der Bürgerkreis sieht hierin eine Chance für Herbede, damit das (noch) lebendige und attraktive Zentrum erhalten und weiterentwickelt werden kann.
- Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW), vom 10. Juni 2008
- Begründung für den ISG-Gesetzentwurf
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