Samstag, 4. Februar 2012

Bürgerkreis und Heimatverein bereiten sich auf Bürgerbegehren vor

Warum befürworten der Bürgerkreis und der Heimatverein ein Bürgerbegehren für Herbede?

Mit dem Beschlussvorschlag vom 12.01.2012, will die SPD einen Schlussstrich unter die bisherigen Diskussionen ziehen. Damit werden - ohne Not und im vorauseilendem Gehorsam - einem der drei großen Lebensmittelanbieter nach Ansicht des Bürgerkreises erhebliche Standortvorteile verschafft und dem Zentrum erhebliche Schäden zugefügt. Die SPD präsentiere prinzipiell wieder ihren alten, überholten Standpunkt aus der Zeit vor 2003. 

Die CDU-Fraktion wird - nach den bisherigen Aussagen - diesen Antrag wohl generell unterstützen.
Die positiven Anregungen zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks im  Gerberviertel, die in mehreren Stadtteilwerkstätten und Bürgerforen diskutiert und von den Bürgern mehrheitlich benannt wurden, wurden in der Beschlussvorlage der SPD nicht berücksichtigt!
Dies betrachtet der Bürgerkreis als eine Respektlosigkeit gegenüber weiten Teilen der Herbeder Bürgerschaft. Ein entsprechendes Bürgerbegehren würde durch den Bürgerkreis Herbede unterstützt. 

Die SPD ignoriert nach Ansicht des Bürgerkreises sämtliche Ansatzpunkte für eine behutsame Weiterentwicklung des Zentrums. Das Gutachten von Stadt+Handel (Stadt+Handel: "Überprüfung der einzelhandelsbezogenen Entwicklungszielsetzungen für den Standortbereich Witten-Herbede, 12. September 2011", 12 MB (pdf), das im Auftrag der IHK und des Einzelhandelsverbandes, mit Unterstützung der Verwaltung der Stadt Witten, 2011 erstellt wurde, bietet aktuell eine fundierte, sachliche Grundlage für weitere Gespräche über die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Für das Gerberviertel hat der Bürgerkreis Nutzungsmöglichkeiten benannt und den Fraktionen hierzu ein Vorgehensweise (Machbarkeitsstudie) vorgeschlagen.

Die SPD-Fraktion könnte ihren Beschlussvorschlag zurückziehen und das Gespräch mit den Bürgern an Hand des Gutachtens und der gemeinsam gefassten Beschlüsse fortführen.
Sie würde damit ihre Bereitschaft zu einem demokratischen Dialog mit den Bürgern und ihre Bereitschaft zu einem Konsens signalisieren - und sie wäre in Herbede willkommen.

Es gäbe für die Fraktionen auch noch die Möglichkeit, einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen.
Sollten die Fraktionen jedoch dem Beschlussvorschlag der SPD zustimmen, bleibt den Herbeder Bürgern nach Meinung des Bürgerkreises und des Heimatvereins nur noch die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid anzustreben, um einen Willkür-Beschluss zu verhindern!

Auf der Homepage des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) befinden sich hilfreiche Hinweise zu einem Bürgerbegehrenwww.mik.nrw.de
Zur Mitwirkung im eigenen lokalen Umfeld sieht die Kommunalverfassung ein Bürgerbegehren vor, das den Bürgerinnen und Bürgern das Recht gibt, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Es besteht aus zwei Elementen, dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid, ein "Element direkter Demokratie". Durch einen Bürgerentscheid  können die Bürger "Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates".

Die Homepage des Ministeriums bietet Informationen über Voraussetzungen und Durchführung eines Bürgerbegehrens, statistische Daten und einen Überblick, welche Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Gerichte bislang vorliegt.
Ein Leitfaden informiert über den Gesetzestext, die genauen Abläufe und Rahmenvorgaben für ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid. Die Informationen sind online verfügbar, können zusammengefasst aber auch heruntergeladen werden.

Informationen zum Bürgerbegehren:
  1. www.mik.nrw.de
  2. www.mehr-demokratie.de

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