„Die Einzelhandelslagen entlang der Meesmannstraße haben gegenüber einem integrierten, großflächigen Einzelhandel zwangsläufige und unverschuldete Standortnachteile. Der mittelständische Einzelhandel in der Meesmannstraße wird nur überleben, wenn im Gerberviertel nicht die gleichen Sortimente angeboten werden. Ein "Shop-in-Shop-Konzept" kann mit den Möglichkeiten des Baurechts nicht ausgeschlossen werden.“Eine Beschränkung der Sortimentsauswahl ist rechtlich nicht möglich. Darüber wurde die CDU am 15.03.2012 vom Stadtbaurat in der Sitzung des ASU informiert. Dennoch hat sie dem Beschlussvorschlag der SPD am 27.03.2012 im Rat zugestimmt. Eine rationale Erklärung für dieses Verhalten ist nicht bekannt.
Für Herbede und die CDU ist im Rat: Frau Gah
- Dokument: Antrag vom 09.03. 2012
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